Förderfähigkeit und Voraussetzungen
Können auch Initiativen ohne Vereinsstatus gefördert werden?
Ja. Informelle Reparatur-Initiativen ohne Vereinsstatus sind grundsätzlich antragsberechtigt. Wichtig ist entweder eine Profilseite auf www.reparatur-initiativen.de oder der Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung für die Reparatur-Initiative. Zudem ist ein Nachweis über öffentlich zugängliche Reparaturveranstaltungen zu erbringen.
Können gewerblich tätige Angebote gefördert werden?
Nein. Gewerbliche Reparaturangebote können nicht gefördert werden.
Können Initiativen gefördert werden, die bereits im ersten Bundesförderprogramm eine Förderung erhalten haben?
Nein. Das neue Programm richtet sich an bestehende Reparatur-Initiativen, die noch keine Förderung im ersten Förderprogramm des Bundes erhalten haben.
Können Ausgaben für Lebensmittel oder Alkohol beantragt werden?
Nein. Ausgaben für Lebensmittel oder Alkohol sind nicht förderfähig.
Werden Ersatzteile für Reparaturen gefördert?
Nicht förderfähig sind Ersatzteile mit erheblichem Einzelwert, die im Ganzen an Teilnehmende übergehen (z. B. Displays, Akkus, komplette Baugruppen oder Elektroteile). Förderfähig sind übliche Hilfs-, Klein- und Verbrauchsmaterialien, die zur Durchführung von Reparaturen benötigt werden (z. B. Kabel, Schrauben, Dichtungen oder Lötmaterial).
Sind Ausgaben, die bereits vor der Bewilligung des Antrags entstanden sind, förderfähig?
Nein. Ausgaben, die vor Bewilligung des Antrags entstanden sind, sind generell nicht förderfähig.
Müssen Reparatur-Initiativen bereits vor Antragstellung regelmäßig aktiv sein, um eine Förderung erhalten zu können?
Ja, das Förderprogramm richtet sich an bestehende, aktive Reparatur-Initiativen. Als Beleg der Aktivität müssen mindestens vier öffentlich zugängliche Reparaturveranstaltungen im laufenden oder unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahr (2025 oder 2026) durchgeführt werden bzw. durchgeführt worden sein.
Welche Nachweise müssen Initiativen ohne eigenen Vereinsstatus vorlegen? Ist der VOW-Gruppenversicherungsnachweis als Nachweis erforderlich oder werden auch andere Versicherungsnachweise anerkannt?
Informelle Initiativen ohne Vereinsstatus können entweder eine Profilseite auf www.reparatur-initiativen.de einrichten, mit der subsidiärer Haftpflichtversicherungsschutz über den VOW entsteht ODER einen eigenverantwortlich vorgenommenen Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen.
Antragstellung und Einreichung
Wer kann Antragsteller sein?
Antragsteller sind zum einen Trägervereine und Untergliederungen von Vereinen, Studierendenwerke (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen. Bei Initiativen, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreicht haben, ist der Antragsteller in der Regel die Person, die die Reparatur-Initiative verantwortlich leitet und organisiert.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Die gsub kann zusätzliche Unterlagen anfordern. Anträge, die den formalen oder inhaltlichen Kriterien nicht genügen, werden vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Können Anträge nach der Einreichung geändert werden?
Nein, eine Änderung nach Einreichung ist durch die antragstellende Person nicht möglich. Bei etwaigem Korrekturbedarf wenden Sie sich direkt an die gsub.
Kann man Verbrauchsmaterial in einem Sammelbetrag beantragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Im Feld „Begründung“ ist aber zu hinterlegen, um welches geplante Verbrauchsmaterial es sich handelt.
Kann der Antrag bereits gestellt werden, wenn der erforderliche Freistellungsbescheid noch nicht vorliegt, und kann dieser nachgereicht werden?
Im Einzelfall kann der Freistellungsbescheid nachgereicht werden. Dies muss jedoch kurzfristig und spätestens bis Mitte November 2026 erfolgen.
Kann ein Verein bzw. Träger, unter dem mehrere eigenständige Repair-Cafés an unterschiedlichen Standorten organisiert sind, mehrere Förderanträge stellen?
Ja, das ist möglich. Lediglich für Repair-Cafés eines Vereins oder Trägers, für die bereits im ersten Förderprogramm eine Förderung erfolgte, ist die Antragstellung ausgeschlossen.
Muss das für die Auszahlung angegebene Bankkonto auf den Namen des Trägers bzw. der antragstellenden Organisation laufen, oder kann auch das Konto der verantwortlichen Person angegeben werden?
Bei Trägervereinen und Untergliederungen von Vereinen, Studierendenwerken (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen muss das Konto auf diese Organisationen laufen. Bei Initiativen, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreicht haben, lautet die Kontoverbindung auf die Person, die die Reparatur-Initiative verantwortlich leitet und organisiert.
Änderungen und Rückzahlung
Was ist bei Änderungen nach der Bewilligung zu beachten?
Änderungen des Verwendungszwecks sowie zeitliche, inhaltliche oder sonstige relevante Änderungen im Projektablauf sind der gsub unverzüglich schriftlich mitzuteilen und mit ihr abzustimmen.
Was geschieht mit nicht verbrauchten oder nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln?
Nicht verbrauchte, nicht belegte oder nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel sind zurückzuzahlen.
Nachweise, Zweckbindung und Kennzeichnung
Müssen Belege eingereicht werden?
Die digitale Belegliste ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen. Die gsub kann darüber hinaus einzelne Belegnachweise anfordern und prüfen.
Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Sämtliche prüfungsrelevanten Unterlagen sind bis zum Ablauf der Zweckbindung (= 5 Jahre nach Projektende) aufzubewahren.
Was passiert nach Bewilligungsende mit den angeschafften Gegenständen?
Für mit Fördermitteln angeschaffte Güter gilt eine Zweckbindung von fünf Jahren. Die Güter sind in diesem Zeitraum entsprechend dem Förderaufruf zu nutzen und müssen sich in Deutschland befinden.
Dürfen geförderte Gegenstände verkauft werden?
Eine Veräußerung innerhalb der Zweckbindungsfrist bedarf der vorherigen Zustimmung des BMUKN.
Muss auf die Förderung hingewiesen werden?
Ja. Ab Erhalt und während der Förderung, mindestens aber während der fünfjährigen Haltedauer für Investitionen, ist ein Hinweisschild auf die Förderung durch das BMUKN gut sichtbar in den Räumen und bei den Aktivitäten der Initiative zu verwenden.