Hintergrundbild: Zange und Akkuschrauber

Sichern Sie sich Ihre Förderung und stärken Sie Ihre Reparatur-Initiative

Einmaliger Zuschuss bis maximal 3.000 € für ehrenamtliche Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten.

Antragsfrist

31.10.2026

Logo des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

aus dem Förderprogramm ‘Reparieren statt Wegwerfen’

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind bestehende, aktive, ehrenamtlich organisierte Reparatur-Initiativen. Hierunter fallen auch Initiativen, die nicht den Organisationsgrad eines eingetragenen Vereins erreicht haben. Zusätzlich können Trägervereine und Untergliederungen von Vereinen, Studierendenwerke, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen einen Antrag stellen, sofern sie keine gewerblichen Reparaturangebote betreiben. Die Antragsberechtigten dürfen keine Förderung im ersten Förderprogramm des Bundes erhalten haben.

Erforderliche Nachweise

Alle Dokumente werden digital im Antragsportal hochgeladen.

Fördermöglichkeiten für Reparatur-Initiativen​

Was wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere Investitionen in Ausstattung und Materialien, Ausgaben für Räume, Betrieb, Personal und Öffentlichkeitsarbeit sowie Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsmaßnahmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 3.000 € als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung.

Bis wann müssen die Mittel verwendet werden?

​Die bewilligten Mittel müssen innerhalb von acht Monaten nach Auszahlung, spätestens jedoch bis zum 30.06.2027, für die bewilligten Zwecke verwendet werden.

Auftaktveranstaltung

Am 29.09.26 luden wir zu einer digitalen Auftaktveranstaltung ein. Die Präsentation steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Phase 1: Antragstellung

  1. ​Prüfen Sie, ob Ihre Initiative antragsberechtigt ist

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Reparatur-Initiative die Fördervoraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise vorliegen.

  2. Zugang klären: Registrierung und Rolle

    Registrieren Sie sich im Antragsportal und lassen Sie sich Ihrer Reparatur-Initiative als verantwortliche Ansprechperson zuordnen.

  3. Nachweise bereithalten

    Stellen Sie die erforderlichen Nachweise für Ihre Organisationsform bereit (z. B. Versicherungsnachweis, Freistellungsbescheid oder Trägernachweis) und für die regelmäßig öffentlich zugänglichen Reparaturveranstaltungen.

  4. ​Antrag online ausfüllen

    Beschreiben Sie die geplanten Maßnahmen und erstellen Sie einen Ausgabenplan. Die Antragstellung erfolgt digital. Die Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier. 

  5. Antrag einreichen

    Reichen Sie den vollständigen Antrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen bis zum 31.10.2026 ein.

  6. Prüfung und Förderentscheidung

    Die eingereichten Unterlagen werden auf formale und inhaltliche Voraussetzungen geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen angefordert.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Antragsfrist

31.10.2026

Phase 2: Mittel anfordern

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids fordern Sie die bewilligten Fördermittel bis 30.11.2026 über das Portal an. Die Mittel sind ausschließlich für die bewilligten Zwecke zu verwenden und wirtschaftlich einzusetzen.

Details zum Ablauf von Phase 2 folgen.

Nicht rechtzeitig angeforderte Fördermittel verfallen mit Ablauf der benannten Frist.

Mittelabruf bis

30.11.2026

Verwendung bis

30.06.2027

Phase 3: Abrechnung & Verwendungsnachweis

Ausgaben müssen dokumentiert und Belege aufbewahrt werden. Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Für geförderte Anschaffungen gilt eine fünfjährige Zweckbindung.

Details zum Ablauf von Phase 3 folgen.

Unvollständige oder nicht fristgerechte Verwendungsnachweise können zur Rückforderung von Fördermitteln führen. Nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel können zurückgefordert werden.

Verwendungsnachweis

2 Monate nach Ende des Förderzeitraumes​

Sind noch Fragen offen?

Weitere Informationen finden Sie hier:

Für Fragen zum Förderprogramm und zum Zuwendungsverfahren wenden Sie sich bitte an​

Während der Antragsphase stellen wir von Montag bis Freitag von 9 bis 13 eine Hotline zur Verfügung. 

Bereit für Ihren Antrag?

Starten Sie den Antragsprozess im Portal.